Alltagsbegleitung
Verhinderungs- oder Ersatzpflege, die der Entlastung der Angehörigen dient, haben wir in einem separaten Prospekt (pdf) für Sie zusammengestellt.
Diese kann der Versicherte bzw. die pflegende Person in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige ein halbes Jahr lang von seiner Pflegeperson zu Hause gepflegt wurde. Das Datum der Gewährung von Pflegegeld ist nicht entscheidend.

